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Pflichten des Arbeitgebers


Wir weisen Sie darauf hin, das nach den nachfolgenden Verordnungen und Gesetzen die Betriebsmittel zu prüfen sind

  • Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
  • Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
  • Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 3

  • Laut der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, das von Ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.

    Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
    Weiterleitung zum Arbeitsschutzgesetz von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

    Die Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV)
    § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
    (1) Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber
    1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,
    2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und
    3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.
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    § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
    (1) Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:
    1. die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel,
    2. die rechtzeitige Feststellung von Schäden,
    3. die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind.

    DGUV Vorschrift 3 §5 Prüfungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
    1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
    2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

    Wer darf prüfen?

    Zur erforderlichen Qualifikation der befähigten Person gehören nach TRBS 1203 die
  • Berufsausbildung,
  • die Berufserfahrung und
  • die zeitnahe berufliche Tätigkeit.
  •  
     

    Begrifferklärung in der DGUV V3

    Bedeutung ortsveränderliche Betriebsmittel
    Ortsveränderliche elektrische Beriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
    Bedeutung ortsfeste elektrische Betriebsmittel
    Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden
     

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